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Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags
Kosten des Erbfalls – dazu gehören z.B. Bestattungskosten – werden bis zu einem bestimmten Betrag pauschal und ohne Nachweis anerkannt. Diese Pauschale erhöht sich.
Das ändert sich
Der Erbfallkostenpauschbetrags wird von 10.300 EUR auf 15.000 EUR erhöht.
Inkrafttreten
Gilt für Erwerbe, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des Gesetzes folgt, entsteht.