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Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern 2024
Jeder Steuerpflichtige kann gegen einen Verwaltungsakt (z.B. Steuerbescheid) Einspruch einlegen, wenn er glaubt, dass dieser nicht korrekt ist. Das Finanzamt muss den Fall dann erneut prüfen. Und wie eine aktuelle Statistik zeigt, führt das auch häufig zum Erfolg.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Statistik zur Einspruchsbearbeitung 2024 veröffentlicht. Sie zeigt, wie häufig Einsprüche eingelegt werden und wie sie bearbeitet werden.
Wichtige Ergebnisse:
Etwa 12,7 Prozent der erledigten Einsprüche mussten durch eine förmliche Einspruchsentscheidung entschieden werden. Das bedeutet: Nur in diesen Fällen war das Finanzamt nicht sofort bereit, dem Anliegen zu entsprechen.
1,1 Prozent der erledigten Einsprüche führten anschließend zu einer Klage vor dem Finanzgericht.
Die Zahl der eingelegten Einsprüche sank gegenüber dem Vorjahr um 40,4 Prozent.
Insgesamt wurden knapp 4,1 Millionen Einsprüche erledigt, davon 68 Prozent durch Abhilfen. Abhilfe bedeutet: Das Finanzamt hat dem Anliegen des Steuerpflichtigen stattgegeben, ohne dass eine förmliche Entscheidung erforderlich war.
Was bedeutet das für Steuerpflichtige?
Die Statistik zeigt, dass die Erfolgschancen bei einem Einspruch in vielen Fällen gut sind: Über zwei Drittel der Einsprüche werden direkt anerkannt. Nur ein kleiner Teil der Fälle führt letztlich zu einer Klage. Gleichzeitig ist ersichtlich, dass Einsprüche eher selten formell entschieden werden müssen.
Ein Einspruch ist ein wirksames Mittel, um die eigene Steuerangelegenheit prüfen zu lassen. Die meisten Einsprüche führen zu einer schnellen Lösung durch Abhilfe. Wer unsicher ist, ob ein Einspruch sinnvoll ist, sollte sich frühzeitig steuerlich beraten lassen.
