Unternehmen: Allgemein

— Juli 2025 —

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    Matthias Reichwein vor einer Tafel

    Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz

    Wer Holzhackschnitzel kauft, die zum Heizen gedacht sind, zahlt darauf nur noch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben klargestellt, dass Holzhackschnitzel unter bestimmten Voraussetzungen als Brennholz gelten – und damit steuerlich begünstigt sind.

    Hintergrund

    Im sog. Jahressteuergesetz 2024 wurde geregelt, dass Holzhackschnitzel als Brennholz dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Das BMF hat nun in einem Schreiben zu der Neuregelung Stellung bezogen.

    Voraussetzung für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist, dass die Hackschnitzel eindeutig zum Verbrennen bestimmt sind. Das erkennt man z.B. daran,

    • wie sie verpackt sind,

    • wie trocken sie sind oder

    • ob sie fürs Heizen von Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden gedacht sind.

    Wenn der Feuchtigkeitsgehalt unter 25 Prozent liegt, gilt das Material in der Regel als Brennholz – egal, was der Käufer später damit macht.

    Anwendungsregelung

    Diese neue Regelung setzt Urteile deutscher und europäischer Gerichte in nationales Recht um. Sie gilt für alle Umsätze, die nach dem 5.12.2024 ausgeführt werden. Für frühere Lieferungen gewährt die Finanzverwaltung noch Übergangsregeln.