Unternehmen: Allgemein

Supersportwagen als Ausstellungsstück: Vorsteuerabzug schon vor Betriebseröffnung?
Ein bereits vor der Erzielung von Einnahmen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener „Supersportwagen“ kann für das künftige Unternehmen bezogen sein. Gleichzeitig kann sich diese Eingangsleistung als komplett unangemessen erweisen, wenn die Erzielung von Einnahmen mit dem geplanten Autohaus noch in weiter Ferne liegt.
Hintergrund
Der Kläger betreibt einen Mobilfunkshop. Daneben beabsichtigte er die Eröffnung eines Sportwagenzentrums mit Werkstatt und Waschanlage, dessen Bau er nach und nach durch die Einnahmen seines Mobilfunkshops und durch ein noch ausstehendes Darlehen finanzieren wollte.
Im Jahr 2017 kaufte er dafür ein Grundstück und meldete im Jahr 2019 ein Gewerbe für den Kauf und Verkauf von Autos an. Im Jahr 2021 beantragte er eine Baugenehmigung, die im September 2021 erteilt wurde. Am 20.5.2021 kaufte er einen neuen Porsche 911 GT3 für 184.606 EUR plus 35.075 EUR Umsatzsteuer. Das Auto wurde im Januar 2022 zugelassen und übergeben. Den Kaufpreis finanzierte er mit einem Darlehen.
Als Käufer wurde der Mobilfunkshop angegeben. Im Januar 2022 erzielte er Einnahmen i.H.v. 36.000 EUR. Bei einer Umsatzsteuer-Nachschau und einer späteren Sonderprüfung gab der Kläger an, dass der Porsche für repräsentative Zwecke gekauft wurde. Das Auto stand in einer Garage und wurde nicht gefahren. Er sagte, dass der Porsche für das geplante Autohaus gekauft wurde und dass das Auto im Wert steigen würde.
Das Finanzamt erlaubte den Vorsteuerabzug aber nicht.
Entscheidung
Das Finanzgericht (FG) entschied gegen den Kläger. Zwar ging das Gericht davon aus, dass der Porsche für das Unternehmen gekauft wurde. Trotzdem lehnte es den Vorsteuerabzug ab.
Ein teurer Porsche kann zwar als Ausstellungsstück für ein Autohaus dienen und zum Erfolg beitragen, sodass auch der Kauf des Autos prinzipiell angemessen sein kann. In diesem Fall war das Autohaus aber noch nicht fertig. Es war auch nicht klar, ob und wann dort Autos verkauft würden.
Die Fertigstellung des Autohauses hing von einem Darlehen ab, das noch nicht sicher gewährt war. Ein verantwortungsvoller Unternehmer würde so ein teures Auto erst kaufen, wenn die Erzielung von Einnahmen in greifbare Nähe gerückt ist. Bis dahin kann der Porsche nicht als Ausstellungsstück dienen und trägt nicht zum Erfolg bei.
Der Kauf war deshalb unangemessen, egal wie viel das Auto kostete, da die Umsätze und die Fertigstellung des Autohauses ungewiss waren.