Unternehmen: Personal

— Februar 2025 —

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    5229 mr reichwein 2022

    Fünftelungsregelung bei der Lohnsteuer

    Die Fünftelungsregelung kann im Rahmen des Lohnsteuerabzugs nicht mehr angewendet werden.

    Das ändert sich

    Derzeit kann die Tarifermäßigung für bestimmte Arbeitslöhne (Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten), die sog. Fünftelregelung, bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden.

    Da dieses Verfahren für Arbeitgeber kompliziert ist, wird es gestrichen. Die Tarifermäßigung können Arbeitnehmer weiterhin im Veranlagungsverfahren geltend machen.

    Inkrafttreten

    Gilt erstmals für den Lohnsteuerabzug 2025.