Unternehmen: Personal
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Fünftelungsregelung bei der Lohnsteuer
Die Fünftelungsregelung kann im Rahmen des Lohnsteuerabzugs nicht mehr angewendet werden.
Das ändert sich
Derzeit kann die Tarifermäßigung für bestimmte Arbeitslöhne (Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten), die sog. Fünftelregelung, bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden.
Da dieses Verfahren für Arbeitgeber kompliziert ist, wird es gestrichen. Die Tarifermäßigung können Arbeitnehmer weiterhin im Veranlagungsverfahren geltend machen.
Inkrafttreten
Gilt erstmals für den Lohnsteuerabzug 2025.