Informations- und Beratungsschreiben

— Januar 2024 —

«ZMSD/Mdt/Briefanrede» 

Wir möchten Sie gerne neben unserem monatlichen Fach-Newsletter über folgendes informieren:

Erhöhung Mindestlohn – bitte beachten – Änderungen zur Lohnabrechnung bitte an die Steuerkanzlei mitteilen

Ab Januar 2024 steigt der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro.

Somit ändert sich auch die Verdienstobergrenze für Minijobber von 520 Euro auf 538 Euro.

Der Midijob beginnt da, wo der Minijob aufhört. Das bedeutet, ab 01. Januar 2024 beginnt dieser ab 538,01 Euro. Die Midijob-Grenze verändert sich nicht und liegt weiterhin bei maximal 2 000 Euro.

Bitte beachten Sie, dass ggf. Anpassungen in Ihren Lohnabrechnungen alternativ in den Arbeitsverträgen bzw. den zu leistenden Arbeitsstunden nötig sind, um nicht gegen die Mindestlohnbestimmungen zu verstoßen. Bitte teilen Sie uns gewünschte Anpassungen mit.

Des Weiteren möchten wir Sie an die Abgabepflicht der Künstlersozialkasse aufmerksam machen. Die Sachverhalte im Zusammenhang mit diesem Teil der Sozialversicherung sind vermehrt Bestandteil der Rentenversicherungsprüfungen.

Bitte beachten Sie dieses Jahr den Abgabetermin 31.03.2024 für Ihre meldepflichtigen Sachverhalte.